Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizkrimi 3.1
            Auf jeden Fall ging ich auch hier in die Berufung und habe, wie konnte es auch anders sein verloren.            Die Begründung war kurz und bündig.  Meine Ansprüche seien verjährt und ein gänzliches Überwälzen von            Erhaltungsmaßnahmen ist nicht sittenwidrig, obwohl es hier ein eindeutiges Urteil des OGH gibt.            Keiner hat sich mal die Mühe gemacht dies im Gesichtspunkt des Wuchers zu betrachten.            Nachdem weder mein RA Dr. Mair noch ich das Ganze verstanden haben, bin ich zur Gerichtsombudsstelle            gegangen um mir die Urteile erklären zu lassen. Die Ombudsrichterin war Frau Dr. Kastner, die das            Berufungsverfahren in der Causa Kirchner höchst selbst geführt hatte - was eigentlich nicht sein dürfte.            Sie sagte auch, dass Herr Kirchner beim Berufungsverfahren anwesend war!! Mir wurde diese Möglichkeit            nicht gegeben!!            Aber gut. Sie hatte so einige Schwierigkeiten meiner Frau und mir die Urteile zu erklären und so versuchte ich            ihr einmal meinen Standpunkt und die Fakten näher zu bringen und was dann folgte war wirklich zum Brüllen.            Ich erklärte ihr, daß ich einen kleinen Campingplatz und eine Privatzimmervermietung betreibe und dafür            1000€ im Monat bezahle und zuzüglich noch erhebliche Sanierungskosten hatte und der Vorpächter ein            Flüchtlingslager betrieben hat mit Millionenumsatz und dafür zwischen 8000ÖS und 10.000ÖS bezahlt hat.            Ich rechnete ihr dann das Ganze in € um und merkte aus ihrem Verhalten, daß sie schlichtweg einfach in            beiden Fällen € angenommen hatte, was sie dann auch unumwunden zugab.            Sie sagte wörtlich “Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich anders entschieden”. Sie meinte dann auch noch:            Der OGH wird hier endlich auch ein grundsätzliches Urteil fällen, da es bis jetzt nichts eindeutiges gibt”.            Was soll ich dazu sagen. Meine gemachten Angaben gehen aus den Gerichtsakten eindeutig hervor und nur            weil eine Richterin nicht eins und eins zusammenzählen kann verliere ich Haus und Hof.            Was mich am meisten bei der Sache wundert ist auch noch folgendes. Dr. “Ehrenmann” legt bei seiner            Verhandlung den mit dem Betreiber des Flüchtlingslagers abgeschlossenen Vertrag von 1985 vor, um seinen            Willen  im Jahr 2000 zu bekräftigen. Dieser ist von einem Anwalt verfasst und mit den üblichen Stempelmarken            versehen, also ordentlich vergebührt und versteuert. Dass mit Frau Linzer seit 1995 kein Vertrag bestand und            sie auch keinerlei Pflichten hatte zu Renovieren verschweigt er natürlich!            Meinen Vertrag kann man als Schmierfetzen bezeichnen, der von ihm selbst verfasst wurde und auch nicht            vergebührt wurde, was schlicht und einfach Steuerhinterziehung ist und die Justiz meint nichts dazu.            Begünstigung und Strafvereitelung im Amt.             Aber weshalb hat er das getan? Weil er sich die paar Kröten für einen Anwalt sparen wollte?             Wohl kaum. Weshalb überprüft weder Hassfurter noch Kirchner die von mir zu tätigenden Investitionen und             warum lassen sie die Schäden nicht auf meine Kosten reparieren, wenn ich doch dazu verpflichtet bin dies zu             übernehmen?             Wenn meine Rechnungen nicht korrekt sind, sondern überhöht bzw. überhaupt falsche Behauptungen sind -             weshalb werde ich dann nicht wegen vorsätzlichem Betrug angezeigt?                                                 Die ganze Sache stinkt              Die Klage beim OGH wurde mit einem 3 Zeiler beantwortet. Kein öffentliches Interesse!       Sogar der OGH begeht Rechtsbeugung indem er sein eigenes Urteil negiert, wonach ein gänzliches Überwälzen        von Erhaltungsmaßnahmen sittenwidrig ist.